AGB

Vertragsbedingungen des Miet-/Beherbergungsvertrages mit Camping- und Ferienpark Alt Zeschdorf/Oderbruch GbR „Seecamp am Oderbruch“ (Vermieter)

1) Abschluss des Vertrages

Für die Vertragsbedingungen und angegebenen Preise zwischen uns und Ihnen gelten die nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Abgabe des Buchungswunsches gültigen Fassung. Die Preise können zudem nachfragebedingt angepasst werden. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns als Vermieter den Abschluss eines Miet-/Beherbergungsvertrages verbindlich an. Für den Vermieter wird der Vertrag erst, nach Eingang der vereinbarten Reservierungsgebühr verbindlich und/oder, wenn wir ihn schriftlich oder elektronisch bestätigt haben. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns in vorbezeichneter Form bestätigt werden. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.

In bestimmten Zeiten können nur Buchungen für die Mieteinheiten angenommen werden, die eine Mindestaufenthaltsdauer erfüllen.

Buchungsänderungen behalten wir uns aus zwingend erforderlichen Gründen vor. Anpassungen der Preise und Vertragsbedingungen, sowie Änderungen in der Aufstellung und Erneuerung der Mietobjekte (und dadurch evtl. Neueinstufung in eine andere Preiskategorie) behalten wir uns unterjährig vor jeweiligem Vertragsschluss vor.

2) Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen

Vor Beginn des gebuchten Termins können Sie, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern Sie als Mieter uns dies per Post oder E-Mail mitteilen. Unser Anspruch auf vereinbarte Vergütung bleibt nach geltender Rechtslage grundsätzlich bestehen, auch wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten.

Bei Umbuchungen gleichbleibender Mietdauer und Miethöhe (nur im gleichen Geschäftsjahr möglich) wird eine Pauschale von 15 € erhoben. Der pauschaliert abgerechnete Schaden an Mietausfall und Zusatzaufwand kann gemindert werden durch Weitervermietung.

Falls das Objekt bei kurzfristiger Nichtinanspruchnahme oder Teil- Nichtinanspruchnahme zu den gleichen Bedingungen weitervermietet werden kann, hat der Mieter eine angemessene Mehraufwandspauschale von 15 % des anteiligen Mietpreises, mindestens jedoch 50 € zu tragen. Wir empfehlen den Abschluss einer externen Rücktrittsversicherung (z.B. ERGO Reiseversicherung -http://www.reiseschutz-deutschland.de/reiseschutz-fuer-urlauber/camping-versicherung/).

Standplätze, die einen Tag nach Mietbeginn um 10.00 Uhr nicht besetzt sind können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden, wenn keine Mitteilung über eine spätere Anreise erfolgt ist. Dies gilt ebenso für Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. In diesen Fällen hält der Vermieter für eventuelle spätere Anreise bzw. Wiederanreise je nach Verfügbarkeit einen anderen Standplatz bereit.

  1. Standard-Buchung

Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Kurtaxe wird zur Zeit nicht erhoben. Die verbindliche Buchung erfolgt nach Anzahlung von 30% der geplanten Gesamtpreises. Die Restzahlung erfolgt vor Ort. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Kostenpauschalen einbehalten: siehe Stornierungsgebühren. Der pauschaliert abgerechnete Schaden an Mietausfall und Zusatzaufwand kann gemindert werden durch Weitervermietung oder ersparte Aufwendungen. Bereits geleistete Zahlungen können als Wertgutschein auf dem Kundenkonto verbleiben und für spätere Buchungen, im gleichen oder darauf folgendem Kalenderjahr bis zum 30.04. genutzt werden. Sie erhalten hierüber eine Bestätigung.

  1. Stornierung

Sie sind berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung hat die Textform zu wahren. Maßgeblich für die Bestimmung des Zeitpunktes ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei uns. Stornierungskosten:

 

bei Stornierungen      

Standplatz           

Mietunterkunft

bis 30 Tage vor Mietbeginn 

20%, mind.15 Euro

25%, mind. 20 Euro

29 Tage bis 20 Tage
vor Mietbeginn 

20 %

30 %

19 Tage bis 10 Tage
vor Mietbeginn 

20 %

50 %

9 Tage bis 1 Tag
vor Mietbeginn 

50 %

80 %

am gebuchten Anreisetag
oder bei Nichtanreise 

80 %

100%

3) Mietgesamtpreis

Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Wir bestätigen sie schriftlich. Sie gilt als fest vereinbart. Für Mieteinheiten: Änderungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern sie nicht. Für Camping mit eigenem Wohnmobil, Wohnwagen, Auto mit Dachzelt oder Zelt: bei Verkürzung oder vorzeitiger Abreise ist das vertragliche Entgelt für die restlichen angemeldeten Tage in voller Höhe zu zahlen. Bezüglich der Stromkosten behält sich der Vermieter vor, den Stromverbrauch entweder pauschal gemäß aktueller Preisliste abzurechnen oder nach Verbrauch je kWh gemäß aktueller Preisliste. Wird am Tag der Anreise keine Regelung vereinbart, gilt die Abrechnung nach Strompauschale.

4) Sonderbedingungen Mietobjekte

Die Belegung kann entsprechend der in der Preistabelle genannten Personenhöchstbelegungszahl erfolgen und zwar nur mit den angegebenen Personen. Das Mitbringen von Haustieren ist in den Mietobjekten grundsätzlich nicht gestattet. Bei Mietbeginn ist eine Mietkaution von 100, – € pro Objekt zu hinterlegen.

Die Mieter sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Überprüfen Sie bitte Ihr gemietetes Objekt, das Inventar und sonstige Gegenstände bei Ankunft und melden Sie eventuelle Mängel unserem Servicepersonal oder der Rezeption noch am gleichen Tag. 24 Stunden nach Bezug ohne Rückmeldung gilt das Mietobjekt als mängelfrei übernommen. Wir möchten Sie optimal betreuen - dazu benötigen wir Ihre Mithilfe. Sollten während Ihres Aufenthaltes Mängel auftreten, so sind Sie verpflichtet, auch diese unverzüglich der Rezeption anzuzeigen.

Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, die Miete zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen. Schäden und verloren gegangenes Inventar und sonstige Mietgegenstände sind vom Mieter zu erstatten. Während des Aufenthaltes obliegt Ihnen die laufende Reinigung. Das Aufstellen von PKW, Zelten, Pavillons, Wohnwagen, Motorcaravans etc. neben den Mietobjekten ist nicht gestattet. Zum Be- und Entladen ist die Zufahrt möglich. Ansonsten wird der PKW im separatem Parkbereich abgestellt. Pro Mietobjekt steht ein kostenloser PKW-Stellplatz zur Verfügung. Fahrräder/Motorräder dürfen nicht in den Mietobjekten oder im Vorzelt untergestellt werden.

Bei Abreise beachten Sie bitte folgendes: Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und gereinigt zu übergeben. Das schließt ein: Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik. Sofern dies nicht erfolgt, ist der Vermieter zu einer Nachberechnung der Reinigung nach Aufwand berechtigt. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Rezeption und muss spätestens am Abreisetag um 10 Uhr erfolgt sein. Zur Abnahme des Mietobjektes vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Abnahmetermin.

5) Anreise und Abfahrt

Der gebuchte Standplatz/das Objekt steht am Ankunftstag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Das Mietobjekt muss am Abfahrtstag bis 10.00 Uhr und der Campingstandplatz bis 12.00 Uhr übergeben werden. Je nach Verfügbarkeit und in Absprache mit dem Vermieter, ist eine Verlängerung natürlich möglich. Bei späterer Abreise sind wir als Vermieter berechtigt, eine Folgenacht zu berechnen. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste den Standplatz bzw. das Objekt ab 15 Uhr nicht beziehen können, ist der Vermieter zur Räumung berechtigt.

6) Besuch

Es dürfen nur angemeldete Personen den Platz betreten. Besucher der Mieter sind von diesen in der Rezeption anzumelden. Besucher zahlen nach Anmeldung in der Rezeption eine Tagespauschale. PKW oder Motorräder parken die Besucher bitte außerhalb des Campingplatzes.

7) Badegäste

Das Baden erfolgt auf eigene Verantwortung. Lassen Sie Kinder nie unbeaufsichtigt baden. Kopfsprünge vom Badesteg sind aus Sicherheitsgrüngen untersagt. Für Hunde ist der Badebereich und die Liegewiese gesperrt.

8) Platzordnung

Der Mieter, sowie seine Mitreisenden haben die an der Zufahrt aushängende, sowie auf der Internetseite „www.seecamp-oderbruch.de“ hinterlegte Platzordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten. Diese gilt als verbindlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen, der mit der Buchung akzeptiert wird. Dies gilt insbesondere für die Ruhezeiten zwischen 22.00 bis 7.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr. In den Ruhezeiten ist die Schrankenanlage geschlossen.

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ruhe auf dem Platz ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen innerhalb der Ruhezeiten auf ein Minimum, wie z.B. Notfälle, zu beschränken. Das Befahren des Platzes ist nur mit dem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Auf der gesamten Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Die für jeden Standplatz im Lageplan vorgegebene feste Aufstellordnung ist beim Aufbau der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten verbindlich einzuhalten, um die vorgeschriebenen Mindestbrandschutzabstände gewährleisten zu können. Aus Gründen der Rasenregenerationsfähigkeit bitten wir, im Vorzeltbereich keine Folien oder luftundurchlässige Teppiche auszulegen. Abweichungen in den Parzellengrößen und in der maßstabsgetreuen Übereinstimmung des Lageplanes behalten wir uns vor. Anpflanzungen gehören zur Parzelle mindern deren ausgewiesene Größe nicht. Das Abstellen des PKW und von Motorrädern erfolgt ausschließlich im separatem Parkbereich.

9) Rücktritt und außerordentliche Kündigung des Vermieters

Bei groben Verstößen gegen die Vertragsbedingungen, die Platzordnung oder die Hygiene-Schutz-Bestimmungen, ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Gast verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht dann nicht. Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Buchungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden, erfolgen. Oder, dass der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

Grillen/offenes Feuer

Offenes Feuer ist aus Brandschutzgründen untersagt. Grillen ist mit Elektro- oder Gasgrill erlaubt. Grillen mit Holzkohle ist nur gestattet, wenn die Waldbrandwarnstufe den Wert 3 nicht überschreitet.

10) Hunde/Haustiere

Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist nach der Entrichtung des entsprechenden Entgeltes gestattet. Wir behalten uns vor, die Genehmigung jederzeit wieder zurückzuziehen, sofern sich andere Gäste hierdurch belästigt fühlen. Gefährliche Hunde, im Sinne der „Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg“ sind nicht gestattet.

Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt auf der Parzelle bzw. am Zelt gelassen werden. Zeltgästen mit Hund sorgen bitte dafür, dass der Hund sicher angeleint ist. Auf dem gesamten Gelände gilt eine generelle Anleinpflicht. Zum Ausführen und Baden der Hunde nutzen Sie bitte das Gelände außerhalb des Campingplatzes. Der Badestrand und die Zeltwiese sind für Hunde gesperrt. Dies gilt ebenso für den Spielplatz und die Sanitärgebäude. Falls es unvorhergesehen zum Kotabsatz auf dem Campinggelände gekommen ist, ist der Hundehalter für die unverzügliche Entsorgung des Hundekots verantwortlich. Hundekotbeutel befinden sich in Spendern bei den Mülltonnen.

Das Mitführen von Hunden in der Gasstätte bzw. der Terrasse ist nach Ermessen der Betreiber gestattet, sofern sich keine anderen Gäste hierdurch belästigt fühlen.

11) Haftung

Jeder Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt und Inventar bzw. den Standplatz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden dem Vermieter zu ersetzen. Dass gilt auch für die Vermietung der Fahrräder, SUPs und des Ruderbootes. In diesem Fall ist die Nachforderung sofort fällig. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die von Subunternehmern zu verantworten sind, die eigenständige Leistungen auf der Anlage anbieten, sowie nicht für Sachschäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Mitreisenden oder Besuchern durch seine Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfen oder sonstigen Dritten entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Insbesondere nicht für Flora-, Fauna- und wetterbedingte Schäden. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für seine Mitreisenden.

12) Datenschutz

Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Campingplatzes erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Mietvertrages sowie zur Gästekommunikation und -Betreuung in der EDV des Vermieters bzw. der von ihm hierzu beauftragter Dritter Softwareanbieter gemäß DSGVO gespeichert und verarbeitet werden.

Der Mieter erkennt an, dass Teile der Anlage an mehreren Stellen zum Schutz vor Vandalismus videoüberwacht und die Videodateien zur Auswertung zeitweilig gespeichert werden. Der Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, Luftaufnahmen, sowie Videos zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen oder Eigentum des Mieters zu erkennen sind, die hierbei nicht exponiert im zentralen Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Mieter auch im Namen seiner (minderjährigen) Mitreisenden, der Verwendung der Aufnahmen ohne weitere Erklärung, mit Abschluss des Mietvertrages zuzustimmen.

13) Gerichtsstand

Für Vollkaufleute, sowie für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz der Camping- und Ferienpark Alt Zeschdorf/Oderbruch GbR, Neue Siedlung 18,15326 Zeschdorf

14) Irrtumsvorbehalt

Wir behalten uns vor, Irrtümer wie z.B. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

15) Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge der Änderung von Gesetzen oder Verordnungen nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame oder durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der richtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären. Die Bestätigung des Vertrages durch den Vermieter erfolgt durch den Versand einer verbindlichen Reservierungsbestätigung. Die Mieter erklären den Text als Vertragsbestandteil erhalten, zur Kenntnis genommen, gelesen und akzeptiert zu haben. Auf die im Vertrag verwiesene Platzordnung wird am Eingang des Campingplatzes hingewiesen und ist auf der Homepage nachzulesen. Der Mieter erkennt ersatzweise zum urschriftlichen Anerkenntnis der Vertragsbedingungen nebst Anlagen, diese mit Zahlung der jeweiligen Anzahlung an.

16) Geschäftsverbindung

Sparkasse Oder-Spree, IBAN DE86 1705 5050 1101 5572 29; BIC: WELADED1LOS Umsatzsteuer-Ident.Nr. DE313626533

Geschäftsführer Jörg Wedde Camping- und Ferienpark Alt Zeschdorf/ Oderbruch GbR Neue Siedlung 18 15326 Zeschdorf

Stand Dezember 2023

 

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